Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde, in welcher die stimmberechtigten Einwohner ihre Rechte in Gemeindeangelegenheiten ausüben.
| Aufgaben: | Befugnisse:- Die Vornahme der Wahlen:
a) des Gemeindepräsidenten b) der Mitglieder des Vorstandes c) der Mitglieder des Schulrates d) der Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission; - Der Erlass und die Abänderung der Gemeindeverfassung, der Gemeindegesetze und der allgemeinverbindlichen Verordnungen und Reglemente;
- Die Genehmigung des Voranschlages und der Gemeinderechnung sowie die Festsetzung des Steuerfusses;
- Die Bewilligung von Ausgaben und Aufwendungen, die im Voranschlag nicht vorgesehen sind und die finanzielle Kompetenz anderer Organe übersteigen;
- Die Ermächtigung zum Ankauf, Verkauf und Tausch sowie zur Verpfändung von Grundeigentum, zur Einräumung von Personal- und Grunddienstbarkeiten sowie Grundlasten zulasten von Grundstücken der Politischen Gemeinde, soweit sie die Kompetenz des Gemeindevorstandes übersteigen. Vorbehalten bleiben die Rechte der Bürgergemeinde;
- Die Aufnahme neuer Anleihen und das Eingehen von Bürgschaften;
- Die Erteilung und wesentliche Änderung von Wassernutzungskonzessionen und die Einräumung anderer Sondernutzungsrechte;
- Die Beschlussfassung über die Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden, Korporationen und regionalen Institutionen;
- Die Gewährung von Darlehen, wenn sie die Finanzkompetenz des Gemeindevorstandes übersteigt und nicht im Rahmen der bestimmungsgemässen Verwendung von Fondsgeldern durch die zuständige Behörde liegt.
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| Voraussetzungen: | Alle stimmberechtigten Einwohner/innen der Gemeinde Obersaxen sind generell zu den Gemeindeversammlungen eingeladen. |
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