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Schulrat



Der Schulrat besteht aus fünf Mitgliedern. Der Departementsvorsteher des Gemeindevorstandes gehört ihm von Amtes wegen an und amtet in der Regel als Präsident. Der Schulrat konstituiert sich selbst.

Der Schulrat ist besorgt, für die Handhabung der Schulgesetzgebung von Bund, Kanton und Gemeinde. Er leitet und beaufsichtigt den Schulbetrieb der von der Gemeinde geführten Schulen.

Dem Schulrat steht neben den im kantonalen Schulgesetz genannten Kompetenzen im weiteren zu:

1. als Wahlbehörde die Wahl und Entlassung der Lehrkräfte;

2. die Vorbereitung der Schul- und Disziplinarordnung zuhanden der Gemeindeversammlung.

Für die Anschaffung von Lehrmitteln und Schulmaterial verfügt der Schulrat über den im Voranschlag festgesetzten Kredit. Im übrigen stehen die Finanzkompetenzen der Bildung den ordentlichen Organen der Gemeinde zu.